Winterdienst 2026/2027: Pflichten für Eigentümer und Vermieter
Winterdienst 2026/2027: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen
Mit dem Winter kommt auch die gesetzliche Räum- und Streupflicht. Als Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung sind Sie verantwortlich dafür, dass Gehwege und Zugänge zu Ihren Gebäuden sicher passierbar sind.
Die gesetzliche Räum- und Streupflicht
In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden öffentlichen Gehwege zu räumen und zu streuen. Die genauen Regelungen variieren je nach Gemeinde, aber grundsätzlich gilt:
- Werktage: Ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr muss der Gehweg passierbar sein
- Sonn- und Feiertage: Ab 8:00 oder 9:00 Uhr (je nach Gemeinde)
- Streupflicht: Bei Glatteis muss gestreut werden
Haftungsrisiken bei Verletzungen
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, haftet für Unfälle! Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Gebäude stürzt und sich verletzt, können Sie für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Diese Kosten können erheblich sein.
Warum professioneller Winterdienst?
Professioneller Winterdienst bietet entscheidende Vorteile:
- Zuverlässigkeit: Wir räumen täglich, auch früh morgens und an Wochenenden
- Haftungsschutz: Mit uns als Dienstleister dokumentieren wir alle Einsätze
- Kein Stress: Sie müssen sich um nichts kümmern
- Kostenkontrolle: Feste Preise, keine Überraschungen
Unser Winterdienst-Paket
Huwa Gebäudereinigung bietet umfassende Winterdienst-Pakete für Privathaushalte, Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien. Wir räumen Schnee, streuen abstumpfende Mittel und dokumentieren jeden Einsatz für Ihren rechtlichen Schutz.
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