Winterdienst: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen
Mit dem Winter kommt auch die gesetzliche Räum- und Streupflicht. Als Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung sind Sie verantwortlich dafür, dass Gehwege und Zugänge zu Ihren Gebäuden sicher passierbar sind.
Die gesetzliche Räum- und Streupflicht
In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden öffentlichen Gehwege zu räumen und zu streuen. Die genauen Regelungen variieren je nach Gemeinde, aber grundsätzlich gilt:
- Werktage: Ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr muss der Gehweg passierbar sein
- Sonn- und Feiertage: Ab 8:00 oder 9:00 Uhr (je nach Gemeinde)
- Streupflicht: Bei Glatteis muss gestreut werden
Haftungsrisiken bei Verletzungen
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, haftet für Unfälle! Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, können Sie für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.
Unser Winterdienst-Paket
Huwa Gebäudereinigung bietet umfassende Winterdienst-Pakete für Privathaushalte, Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien im Raum Neuwied und Koblenz. Wir räumen Schnee, streuen abstumpfende Mittel und dokumentieren jeden Einsatz.
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