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Winterdienst31. Mai 2026·1 Min. Lesezeit

Winterdienst: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen

Als Eigentümer oder Vermieter sind Sie gesetzlich zur Verkehrssicherung verpflichtet. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie professioneller Winterdienst Sie schützt.

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Huwa Team
Huwa Gebäudereinigung · Neuwied

Winterdienst: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen

Mit dem Winter kommt auch die gesetzliche Räum- und Streupflicht. Als Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung sind Sie verantwortlich dafür, dass Gehwege und Zugänge zu Ihren Gebäuden sicher passierbar sind.

Die gesetzliche Räum- und Streupflicht

In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden öffentlichen Gehwege zu räumen und zu streuen. Die genauen Regelungen variieren je nach Gemeinde, aber grundsätzlich gilt:

  • Werktage: Ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr muss der Gehweg passierbar sein
  • Sonn- und Feiertage: Ab 8:00 oder 9:00 Uhr (je nach Gemeinde)
  • Streupflicht: Bei Glatteis muss gestreut werden

Haftungsrisiken bei Verletzungen

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, haftet für Unfälle! Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, können Sie für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.

Unser Winterdienst-Paket

Huwa Gebäudereinigung bietet umfassende Winterdienst-Pakete für Privathaushalte, Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien im Raum Neuwied und Koblenz. Wir räumen Schnee, streuen abstumpfende Mittel und dokumentieren jeden Einsatz.

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